Kosten und Erstattung

Gerne informiere ich Sie persönlich über mein Angebot. Ich plane Ihren Termin im 50 Minuten-Takt, somit haben wir genug Zeit zusammen, uns umfangreich um Ihre Situation zu kümmern.

Selbstverständlich haben Sie jederzeit zusätzlich zu einer Rechnung, auch die möglichkeit in Bar zu zahlen und hierfür eine Quittung zu erhalten. Bei nicht rechtzeitiger Terminabsage - mindestens 24 Stunden vor dem Termin - müssen die Sitzungskosten zu 80% berechnet werden.

Kostenerstattung durch Ihre Versicherungen

Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse bzgl. einer möglichen Kostenerstattung, damit für Sie alles möglichst reibungslos abläuft.

Mittlerweile zahlen mehr als 100 gesetzliche Krankenversicherungen anteilig eine osteopathische Behandlung.

Einige private Krankenversicherungen erstatten osteopathische Behandlungen leider nicht komplett. Daher sollten auch privat Versicherte bereits vor einer Behandlung mit der Versicherungsgesellschaft bzgl. der Kostenerstattung sprechen.

Private Zusatzversicherungen erstatten teilweise Behandlungen durch einen Heilpraktiker. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Zusatzversicherung diese Leistung abdeckt. 


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